ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

Marcushof-Tierärzte GmbH

 

§ 1 Anwendbarkeit

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Marcushof-Tierärzte GmbH als Auftragnehmer (AN) einerseits und dem Auftraggeber (AG) andererseits.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für den AG Vertragsbestandteil, wenn die Bevollmächtigten der Marcushof-Tierärzte GmbH bei Vertragsschluss den Halter ausdrücklich darauf hinweisen oder wenn der AG durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses oder auf der offiziellen Homepage auf sie hinweist.
  3. Die Marcushof-Tierärzte GmbH verschafft dem AG die Möglichkeit in zumutbarer Weise von dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.

 

§ 2 Praxisbetrieb

  1. Hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass wir bei der Erstvorstellung Ihres Tieres personenbezogene Angaben für unsere Kundenkartei aufnehmen müssen und diese in unserer Datenbank abspeichern.
  2. Besuche der aufgenommen Tiere sind nur nach Vereinbarung möglich
  3. Ein Tier wird nur nach Terminvereinbarung herausgegeben. Die Bevollmächtigten der Marcushof-Tierärzte GmbH sind nicht verpflichtet die Legitimität des Abholers zu überprüfen.
  4. Aufnahme und Herausgabe des Tieres finden am Sitz der Marcushof-Tierärzte GmbH statt. Sobald das Tier wieder herausgegeben ist trägt das Verlade- und Transportrisiko (Verletzung oder Tod des Tieres) der AG.
  5. Auskünfte über Patienten erteilt nur der zuständige Tierarzt und nur an den AG oder einem von Ihm bevollmächtigte dritte Person. Außerdem ist der AG selbst für die Einziehung der gewünschten Informationen zuständig.
  6. Das Betreten der Stallungen ohne Erlaubnis der Bevollmächtigten der Marcushof-Tierärzte GmbH ist verboten. Ebenso ist es den tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpflegern untersagt, irgendwelche Auskünfte über Patienten zu geben.

 

 § 3 Rechte und Pflichten des Halters (AG)

  1. Der AG ist verpflichtet, Untugenden des Tieres, bekannte Unverträglichkeiten gegen Medikamente oder Futterstoffe, Vorbehandlungen durch eigene und andere, sowie chronische Erkrankungen bei der Aufnahme oder bei Bedarf schon vor der Aufnahme dem AN bekannt zu geben.
  2. Der AG ist verpflichtet. Nach Aufforderung in einer angemessenen Frist durch den AN das Tier wieder entgegen zu nehmen.

 

§ 4 Rechte und Pflichten der Bevollmächtigten der Marcushof-Tierärzte GmbH

  1. Der zuständige Tierarzt behandelt das Tier nach den anerkannten Regeln der tierärztlichen Kunst.
  2. Der zuständige Tierarzt ist berechtigt, die aus tierärztlicher Sicht erforderlichen Behandlungs- maßnahmen einschließlich Operationen oder sofortiger Tötung des Tieres ohne ausdrückliche Genehmigung des Besitzers oder Eigentümers nach eigenen pflichtmäßen Ermessen durchzuführen. Der Maßstab für das pflichtgemäße Ermessen ergibt sich aus Absatz 1.
  3. Eine Gewähr für das Gelingen einer Operation oder für eine erfolgreiche Behandlung wird nicht übernommen. Insbesondere ausgeschlossen sind Ansprüche auf Nachbesserung, Wiederholung einer Operation, Minderung des Honorars und Schadenersatz, letzteres auch im Hinblick auf etwaige Folgeschäden. Die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern richten sich nach dem Dienstvertragsrecht des BGB
  4. In der Obhut der Angestellten der Marcushof-Tierärzte GmbH befindlichen Tiere werden artgerecht gehalten. Insbesondere werden die Tiere ordnungsgemäß aufgestallt / untergebracht, mit ausreichendem Wasser und Futter ernährt und werden gegebenenfalls wird für Bewegung gesorgt.
  5. Bei Nichtabholung des Tieres zur festgesetzten Zeit erklärt sich der Tierbesitzer (AG) mit der Rückbeförderung durch die Marcushof-Tierärzte GmbH einverstanden. Der An- und Abtransport wird nur auf Gefahr und Kosten des Tierbesitzers (AG) ausgeführt.

 

 § 5 Haftung

  1. Der AN haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der AG Schadensersatzsprüche geltend gemacht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenshaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haltung nach dem Produkthaftungsgesetz.Von der vorstehenden Freizeichnung unberührt bleibt ferner die Haftung des AN für die schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge geben und auf die der Kunde vertrauen darf bzw. solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
  1. Der AG wird darauf hingewiesen, dass der Halter des Tieres für vom Tier verursachte Schäden weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet. Die Haftung für die Führung der Aufsicht über das Tier für Schäden am Tier während der Obhut ist auch vertraglich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegenüber dem AG beschränkt.
  2. Für durch Unglücksfälle, Infektionen oder durch irgendwelche Umstände entstehenden Schäden oder Verluste an Tieren haftet die Marcushof-Tierärzte GmbH nicht. Von eventuellen Ansprüchen Dritter gegen die Marcushof-Tierärzte GmbH stellt der Auftraggeber die Marcushof-Tierärzte GmbH frei. Die Haftung für einen Schaden, die die Marcushof-Tierärzte GmbH als Tierhüter treffen könnte, wird unter Beachtung des §11, Ziff.7 AGBG ausgeschlossen. Die Marcushof-Tierärzte GmbH haftet nicht bei Abhandenkommen von Halftern, Decken, Bandagen, Leinen etc. Transportfahrzeuge, die auf dem Praxisgelände abgestellt werden, sind mit Diebstahlsperren zu versehen, Die Marcushof-Tierärzte GmbH haftet nicht für Beschädigungen und Diebstahl von Fahrzeugen und Anhängern.

  

§ 6 Kosten / Nebenkosten

  1. Die Futter- und Unterstellungskosten berechnen sich nach den zurzeit gültigen Tagessätzen. Nach Beendigung des Aufenthaltes auf dem Gelände der Marcushof-Tierärzte GmbH sind die Behandlungs- und Unterstellungskosten sowie die sonstigen Auslagen nach der Gebührenordnung des AN sofort zu entrichten und zwar bei Abholung des Tieres. Bei Behandlungen in der Fahrpraxis sind die Behandlungskosten sofort zu entrichten. Dem AN steht bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten aus dem Behandlungsvertrag ein Pfandrecht an dem Tier zu. Insbesondere ist der AN berechtigt bei Zahlungsverweigerung oder durch Zahlungsverzug eine Verwertung des Tieres durch Versteigerung vorzunehmen.
  2. Die voraussichtlichen Kosten für Untersuchung und Behandlung des Tieres sind nur Schätzungen des Tierarztes aus der zum Zeitpunkt der Schätzung abgegebenen Sicht. Sie sind daher nicht verbindlich. Bei längerem als dreiwöchiger stationärer Aufnahme wird nach dieser Zeit eine Anzahlung fällig.
  3. Bei Behandlungen können Vorab- oder Zwischenzahlungen berechnet werden. Es werden nur Barzahlung, EC-Karte oder Kreditkarte akzeptiert. Die Bevollmächtigten der Marcushof-Tierärzte GmbH sind zur Legitimation des Abholers nicht verpflichtet.

  

§ 7 Tötung des Tieres

Stirbt ein Tier auf dem Gelände der Marcushof-Tierärzte GmbH, so gelten bezüglich der Beseitigung des Tierkörpers die veterinär-rechtlichen Bestimmungen und es wird auf Kosten des Tierbesitzers entsorgt. Bei toten Tieren ist die Marcushof-Tierärzte GmbH berechtigt, Sektionen zu veranlassen.

  

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Kelheim, soweit dies gesetzlich möglich ist.

   

§ 9 DL-InfoV

  1. Betreiber
    Marcushof-Tierärzte GmbH, eingetragen im Amtsgericht Regensburg HRB 17833
    Geschäftsführer: Tierarzt Marc A. A. Kölbl, Ortsstr. 28, 93354 Dürnhart

 

  1. Kontaktdaten / Sitz der GmbH:
  • Ortsstrasse 55, 93354 Biburg-Dürnhart
  • +49 9444 9768 -155
  • Handy +49 01609 241 75 00
  • Fax +49 9444 9768 -157
  • Marcushof-Tieraerzte.de

 

  1. Approbationsbehörde
  • TA Marc A. A. Kölbl: Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Sächsische Staatsministerium für Soziales

 

  1. Steuernummer
  • Finanzamt Landshut St.Nr. 132/132/10097

 

  1. Gesetzliche Berufsbezeichnung
  • Tierarzt / Mitglied in der Bayerischen Landestierärztekammer
    (Bavariastr. 7a, 80336 München)

 

  1. Berufshaftpflichtversicherung
  • Bayerische Versicherungskammer, Maximilianstr.50,80530 München

 

  1. Berufsrechtliche Regelung
  • Bundestierärzteordnung

 

  1. Berufsordnung der Bayerischen Landestierärztekammer

 

  1. Schlichtungsstelle
  • Bayerische Landestierärztekammer, Bavariastr. 7a, 80336 München

 

  1. Preisangaben
  • Die Vergütung tierärztlicher Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28.07.1999, geändert durch Verordnung vom 10. Februar 2020; (BGBl. I S. 158)